Sie erwartet:
- International anerkannte Schulung gemäss ISO 18878 zum Führen von Hubarbeitsbühnen
- Angepasst an die Schweizer Gesetzgebung
- Schulung gemäss Fachempfehlung VSAA und SUVA
- Schulung für Bediener und Einweiser (Instruktoren)
- Schulung zum Führen von Hebebühnen der Kategorien 1a, 1b, 3a und 3b
- 1-Tages-Kurs mit Theorie (½ Tag) und Theorie-Prüfung, sowie Praxis-Prüfung (½ Tag)
- Tages-Kurs beinhaltet das Führen aller vier Kategorien
- Zertifikat läuft nicht nach 5 Jahren ab
Die SCHULER & SCHULER AG bietet die international anerkannte Schulung zum Führen von Hubarbeitsbühnen: Machen Sie Ihre Mitarbeiter fit für Arbeiten in der Höhe.
Weshalb braucht es eine Schulung?
Der VSAA hat in Zusammenarbeit mit der SUVA Fachempfehlungen (FE-310.15d) erarbeitet. Hierin wird klar definiert, wie Sie den Anforderungen gemäss VUV Artikel 6 und 8 bezüglich Arbeitssicherheit Folge leisten können. Mit einer Ausbildung lernen Ihre Mitarbeitenden den sicheren und sachgerechten Umgang in Theorie und Praxis beim Bedienen der verschiedenen Hubarbeitsbühnenkategorien.
Wer benötigt eine Ausbildung?
Einen Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs benötigen sowohl Bediener von Hubarbeitsbühnen als auch deren Instruktoren (Einweiser).
Für welche Hebebühnen-Kategorien bieten wir Kurse an?
Die SCHULER & SCHULER AG bietet für folgende Hebebühnen-Kategorien Kurse an:
- Statisch Vertikal (1a) – Senkrecht-Hubarbeitsbühnen auf Stützen
- Statisch Boom (1b) – Ausleger-Hubarbeitsbühnen auf Fahrzeugen
- Mobil Vertikal (3a) – während des Einsatzes fahrbare Senkrecht-Hubarbeitsbühnen
- Mobil Boom (3b) – während des Einsatzes fahrbare Ausleger-Hubarbeitsbühnen
Unsere eintägige Schulung berechtigt anschliessend zum Führen all dieser Kategorien.
Wie ist der Kurstag aufgebaut?
Der 1-Tages-Kurs setzt sich aus einem Theorie-Kurs (Morgen) und einer Praxis-Prüfung (Nachmittag) zusammen. Auch der Theorie-Kurs wird mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen.
Wie lange ist der Ausweis zum Führen von Hubarbeitsbühnen gültig?
Unser Ausweis ist (im Gegensatz zu anderen Kursen wie z.B. ältere IPAF PAL-Karten) unbeschränkt gültig (solange die gesetzlichen Bestimmungen so beibehalten werden).
Welche Bedingungen müssen die Teilnehmer unbedingt erfüllen?
- Mindestalter 18 Jahre. Für Lernende sind Ausnahmen möglich, sofern dies in der jeweiligen Berufsbildungsverordnung zugelassen wird.
- Körperliche und geistige Gesundheit (gutes Seh- und Hörvermögen, keine Alkohol-, Drogen- oder Medikamentensucht)
- Zuverlässige, verantwortungsbewusste und umsichtige Handlungsweise
- Schwindelfreiheit
- Technisches Verständnis
- Lückenlose Deutschkenntnisse in Wort und Schrift!
- Grundkenntnisse im Bedienen von Arbeitsbühnen unbedingt erforderlich!
- Selbstverständlich bilden wir (gegen entsprechende Aufwandsentschädigung) auch Newcomer aus.